Der Förderverein der Steinbergschule
Unsere Schule braucht Förderer!
Wir wollen den laufenden Unterrichtsbetrieb unterstützen und die pädagogischen Aufgaben fördern, die unseren Kindern vielfältige Möglichkeiten zu einer individuellen Entwicklung bieten: Unsere Schule soll eine attraktive Einrichtung sein!
Die Ansprüche an die Qualität der Ausbildung unserer Kinder und die Aufgaben der Schulen werden immer umfangreicher. Zugleich sind die Schuletats knapp bemessen.
Wir haben das Glück, dass unsere Kinder an einer kleinen Schule unterrichtet werden, an der ein persönliches Verhältnis zwischen Schulleitung, Lehrerinnen, Lehrern, Schülerinnen, Schülern und Familien gepflegt werden kann.
Für unsere Kinder werden in der Steinbergschule die Grundlagen für das weitere Lernen und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit gelegt.
Daher hat sich der Verein zur Förderung der Steinbergschule (aktuell ~125 Mitglieder) seit 1996 zum Ziel gesetzt, der Schule und ihren Lehrern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu helfen.
Anschrift:
Verein zur Förderung der Steinbergschule e.V.
Frau Kanert (1. Vorsitzende)
Altenhainer Straße 34
65719 Hofheim am Taunus
E-Mail: foerderverein@steinbergschule-hofheim.de
Spendenkonto:
Volksbank Main-Taunus eG
IBAN: DE63501900000024077500
BIC: FFVBDEFFXXX
Kontonummer: 240775 00
Bankleitzahl: 501 900 00
Mitglied werden:
Unter folgendem Link können Sie das Beitrittsdokument (PDF) herunterladen:
Satzung des Fördervereins:
FAQ
1. Wie werde ich Mitglied im Verein zur Förderung der Steinbergschule?
Einfach die Beitrittserklärung (Link) ausfüllen und im Sekretariat der Steinbergschule abgeben oder per E-Mail an foerderverein@steinbergschule-hofheim.de senden.
2. Wann wird der Mitgliedsbeitrag abgebucht?
Der Mitgliedsbeitrag wird zum Ende des ersten Schulhalbjahres abgebucht.
3. Wie ist das Geschäftsjahr vom Förderverein festgelegt?
Das Geschäftsjahr des Fördervereins beginnt am 01.07. und endet nach 12 Monaten am 30.06.
4. Endet eine Mitgliedschaft automatisch mit Ende der Grundschulzeit?
Nein. Die Mitgliedschaft im Förderverein muss aktiv von einem Mitglied gekündigt werden.
5. Wann kann gekündigt werden?
Spätestens bis zum 15.05. des laufenden Geschäftsjahres.
6. Was passiert, wenn man nicht kündigt?
Die Mitgliedschaft bleibt aktiv und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, d.h. es muss auch ein weiterer Mitgliedsbeitrag entrichtet werden.
7. Wie erfolgt die Kündigung der Mitgliedschaft?
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Bitte Name und Adresse mit angeben, damit eine eindeutige Zuordnung stattfinden kann.
Das Mitglied bekommt nach Eingang der Kündigungsmitteilung eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit der Information, bis wann die Mitgliedschaft endet.
8. Steuer und Finanzamt
Spenden sowie Mitgliedsbeiträge können steuerlich beim Finanzamt abgesetzt werden.
Spendenbescheinigungen werden ab einer Spendenhöhe von mind. 300 € ausgestellt.
Wenn Sie für den geleisteten Mitgliedsbeitrag eine Bescheinigung benötigen, melden Sie sich bei uns. Oftmals ist der Kontoauszug hier ausreichend.


