Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule:

Die Grundschule und der Kindergarten sorgen unter Wahrung ihres jeweils eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrags durch eine angemessene pädagogische Gestaltung des Übergangs für die Kontinuität von Erziehung und Bildung. Besuche von Kindergartengruppen in der Schule sind geeignet, Kindergartenkinder mit der Schule vertraut zu machen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer der zukünftigen Jahrgangsstufe 1 nehmen möglichst frühzeitig Kontakt mit der Leiterin oder dem Leiter der Kindergartengruppe auf, aus der die Kinder in die jeweils zuständige Schule übergehen werden. Der Austausch zwischen Erzieherinnen oder Erziehern und Lehrerinnen oder Lehrern kann zu einer besseren Beurteilung des Entwicklungsstandes der Kinder beitragen und die individuelle Beratung der Eltern vertiefen. Die Entgegennahme von Informationen über einzelne Kinder setzt voraus, dass eine entsprechende Einwilligung der Eltern gegenüber dem Kindergarten und der Schule erklärt worden ist.

Vorzeitige Einschulung – Kann-Kinder:

Kinder, die nach dem Stichtag (1.7.) geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen (Schulfähigkeit) ebenfalls in die Schule aufgenommen werden.

Zurückstellung vor Schulbeginn:

Bei Bedenken gegen eine Einschulung kann die Schulleitung das Kind ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen. Die Erziehungsberechtigten sind dazu im Vorfeld zu hören. Aber auch die Erziehungsberechtigten können diesen Antrag stellen, wenn sie ihre Absicht durch ein ärztliches oder psychologisches Gutachten begründen können.

Wann ist ein Kind schulfähig?:

Diese häufige Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. So ist es auch nicht verwunderlich, dass in einer ersten Klasse Kinder im Alter von fünf bis sieben Jahren sitzen. Zum einen liegt dies am Geburtsdatum, da ja nur einmal im Jahr Einschulung ist. Zum anderen wird aber auch die körperliche, soziale und intellektuelle Reife des Kindes geprüft, damit es im ersten Schuljahr nicht überfordert wird.

Soziale Reife:

Das neue Schulkind wird fremden Situationen begegnen, sobald es die Schule besucht: die Trennung vom Elternhaus, die neuen Klassenkameraden, eine oder mehrere Lehrerinnen oder Lehrer, ein unbekanntes Schulhaus, die ungewohnte Hausaufgabensituation und nicht zuletzt auch die Leistungsanforderungen. All diesen Anforderungen muss ein Kind gewachsen sein, um sich im ersten Schuljahr bewähren zu können. Manche Kinder sind zu diesen sozialen Leistungen schon mit 5, andere erst mit 7 Jahren in der Lage. Hierzu kann der Kindergarten in der Regel Auskunft geben.

Kognitive Reife:

Bestimmte Grundvoraussetzung im kognitiven Bereich braucht ein Schulkind, um den schulischen Anforderungen gerecht werden zu können. Es sollte sich für eine gewisse Zeit (ca. 15 Minuten) alleine konzentrieren können, Geschichten erzählen und verstehen können, sich im Raum orientieren können (oben, unten, hinter, vor), einen Begriff von Zeit haben (vorher, nachher), Dinge sortieren können (leicht, schwer, lang, kurz, etc.) und Symbolen eine Bedeutung zuweisen können (z.B. Postlogo für Post).

Körperliche Reife:

Auch die körperliche Reife ist ein wichtiger Faktor, um sich für oder gegen die Einschulung eines Kindes zu entscheiden. Kraft (der Schulranzen hat ein ganz schönes Gewicht) und eine gewisse Größe und Ausdauer sind wichtig, um den Anfangs doch sehr anstrengenden Schulalltag zu überstehen.

Alle diese genannten Faktoren müssen gegeneinander abgewogen werden, um eine Entscheidung bezüglich der Einschulung eines Kindes zu treffen.